Verwurzelt in der Region, engagiert für das Alter
Der Riggishof – ein Alterszentrum mit Herz und Haltung
Der Riggishof gehört dem Verein Alterszentrum Riggishof und bietet 49 Frauen und Männern im AHV-Alter ein liebevoll betreutes, neues Zuhause. Wir gehen auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche unserer Bewohnerinnen und Bewohner ein und berücksichtigen dabei ihre Persönlichkeit sowie ihre individuellen Lebensgeschichten.
Als Verein getragen und oberhalb des Ortskerns von Riggisberg gelegen, verbinden wir professionelle Betreuung mit persönlicher Nähe. Der Bereich Alterswohnungen wird von der Immobilien Riggishof AG geführt.
Weitere Informationen zur Organisation und Trägerschaft finden Sie in unseren Statuten und im Organigramm.
Mitglieder und Organe
Wir sind der Riggishof
Mitglieder und Organe des Vereins Alterszentrum Riggishofs
- Die meisten Einwohnergemeinden des ehemaligen Amtsbezirks Seftigen
- Die evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des ehemaligen Amtsbezirks Seftigen
- Einzelmitglieder
Weitere Informationen finden Sie im Jahresbericht.
Vereinsvorstand Verein Alterszentrum Riggishof
Der Vorstand: Engagiert für das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner
Vereinsadresse
Verein Alterszentrum Riggishof
Längenbergstrasse 32
3132 Riggisberg
Verwaltungsratsmitglieder Immobilien Riggishof AG
Wohnen mit Dienstleistungen
Kontakt
Immobilien Riggishof AG
Längenbergstrasse 34
3132 Riggisberg
immobilien@riggishof.ch
Leitbild
Unser Leitbild – Werte und Ziele für eine respektvolle Pflege und Betreuung
Der Verein Alterszentrum Riggishof betreibt eine professionell geführte regionale Institution
- für Pflege und Betreuung
- für ein wohnliches Zuhause mit Dienstleistungen
Wir gehören in diesem Bereich zu einer anerkannten und wertgeschätzten Institution in der Gantrisch-Region. Wir überprüfen und passen unsere Dienstleistungen an die Bedürfnisse unserer Bewohnerinnen und Bewohner an.
Fragen und Antworten
Antworten auf häufige Fragen
Wie komme ich zu Anmeldeunterlagen?
Die Anmelde- und Informationsunterlagen können entweder direkt von der Website heruntergeladen, im Alterszentrum Riggishof bezogen, oder telefonisch angefordert werden.
Wie melde ich mich an?
Für eine Anmeldung reicht es aus, das Aufnahmegesuch auf dieser Homepage auszufüllen und der Geschäftsleitung zukommen zu lassen. Auf dem Aufnahmegesuch kann vermerkt werden, wann ein Eintritt gewünscht wird und ob die Anmeldung vorsorglich oder dringlich ist.
Der Erhalt des Aufnahmegesuchs wird schriftlich bestätigt.
Was muss ich bezahlen?
Die Tarifliste gibt Aufschluss über die aktuellen Tarife. Der Gesamttarif setzt sich aus den Teilen «Pensionstaxe, Krankenkassen- und Kantonsbeitrag und Pflegeselbstbehalt» zusammen.
Die Pensionstaxe entspricht der Grundtaxe und beinhaltet alle Leistungen der Hotellerie, der Infrastruktur und der Betreuung. Die Pflegeleistungen werden anhand kantonaler Einstufungskriterien vom Pflegefachpersonal ermittelt und vom Hausarzt und der Geschäftsleitung unterschrieben. Die Überprüfung der Einstufung erfolgt mindestens halbjährlich. Der Tagesansatz pro Pflegestufe ist der Tarifliste zu entnehmen, ebenso die Pauschalen, die die Krankenkasse und der Kanton an die Pflegekosten bezahlen. Der Pflegeselbstbehalt ist der Restbetrag, der, analog zu den Arztrechnungen, vom Heimbewohner selbst bezahlt werden muss.
Die Kostenübersicht finden Sie hier.
Wie lang ist die Wartefrist?
Da es sehr schwierig ist vorauszusagen, wann ein Zimmer frei wird, ist es ratsam, sich frühzeitig und in mehreren Alterszentren gleichzeitig anzumelden. Sobald ein Zimmer frei wird, nimmt die Geschäftsleitung mit den Interessenten Kontakt auf.
Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
Wenn die Einkünfte und das eigene Vermögen nicht ausreichen, um für die Kosten aufkommen zu können, kann bei der AHV-Zweigstelle ein Antragsformular für Ergänzungsleistungen bezogen werden. Während die AHV die Existenz sichern soll, dienen die Ergänzungsleitungen dazu, den Lebensunterhalt finanzieren zu können und werden aufgrund von Einkommens- und Vermögensverhältnissen berechnet und ausbezahlt. Anrecht auf Hilflosenentschädigungen haben alle Personen, die leicht, mittel oder schwer pflegebedürftig sind, unabhängig von ihrer finanziellen Situation. Die Hilflosenentschädigung wird von der AHV oder IV bezahlt und kann ebenfalls mittels Antragsformular angemeldet werden.
Die Tarife im Alterszentrum Riggishof sind so festgelegt, dass sie die Obergrenze der Ergänzungsleistungen nicht überschreiten und somit ein Aufenthalt im Riggishof für jedermann unabhängig seiner Einkommensverhältnisse möglich ist.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Die Mitarbeiterinnen der Administration (031 809 17 22 oder info@riggishof.ch) sowie die Geschäftsleitung geben Ihnen kompetent und unkompliziert Auskunft.
Wie kann ich das Alterstzentrum Riggishof vor einem Eintritt kennen lernen?
Gerne ermöglichen wir Ihnen einen unverbindlichen Einblick in unser Haus. Vereinbaren Sie dazu einen persönlichen Termin mit der Geschäftsleitung des Alterszentrum Riggishof. Zudem haben sie die Möglichkeit, einen unserer öffentlichen Anlässe zu besuchen - beispielsweise einen der öffentlichen Gottesdienste, die vierzehntäglich bei uns stattfinden oder bei einem der monatlichen Konzertnachmittagen. So erhalten Sie einen authentischen Eindruck vom Alltag und der Atmosphäre im Riggishof.
Wer sind die Ansprechpersonen?
Geschäftsleiter Martin Steiner und Mitarbeiterinnen der Administration
(031 809 17 22 oder info@riggishof.ch)
Publikationen